1. Skip to Menu
  2. Skip to Content
  3. Skip to Footer

Gefahrgut - ADR

Das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, von Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut.

Hinsichtlich diesen Voschriften werden auch speziele Anforderungen an die Fahrzeuge und Fahrer gelegt. Dementsprechend müssen die Fahrzeuge auch ausgerüstet sein und die Fahrer müssen eine gültige Genehmigung zur Beförderung vom ADR besitzen.

Unsere Flotte ist zum Teil ADR fähig und unsere Fahrer werden regelmäßig im Bereich vom ADR geschult.

ADR wird in 9 Klassen unterteilt

  • Klasse 1  -  Explosive Stoffe
  • Klasse 2  -  Gase und gasförmige Stoffe
  • Klasse 3  -  Entzündbare flüssige Stoffe
  • Klasse 4  -  Entzündbare feste Stoffe
  • Klasse 5  -  Entzündbend oxidierend wirkende Stoffe
  • Klasse 6  -  Giftige Stoffe
  • Klasse 7  -  Radioaktive Stoffe
  • Klasse 8  -  Ätzende Stoffe
  • Klasse 9  -  Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände